MARKTORDNUNG / AUTOKINO ESSEN

Anerkennung der Marktordnung
Mit dem Betreten bzw. Befahren des Veranstaltungsgeländes erkennen Teilnehmer, Händler und Besucher diese Marktordnung verbindlich an. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur unter Anerkennung dieser Marktordnung gestattet.

Teilnehmer
Teilnehmen können private sowie von der Marktleitung zugelassene gewerbliche Händler. Gesetzliche Vorschriften sind von jedem Händler eigenverantwortlich einzuhalten. Gewerbliche Händler benötigen an einem Wochentag einen gültigen Reisegewerbeschein und müssen diesen auf Verlangen vorzeigen.

Standplatzvergabe und Standaufbau
Die Standplatzvergabe erfolgt ausschließlich durch das Ordnungspersonal bzw. die Marktaufsicht.
Ein eigenmächtiges Belegen nicht zugewiesener Standplätze ist untersagt. Der Aufbau darf erst nach Zuweisung des Standplatzes erfolgen. Der Abbau hat wochentags spätestens bis 18.00 Uhr abgeschlossen zu sein. An möglichen Sonn- und Feiertagen bis 19.00 Uhr. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Das Aufstellen von Kleiderständern, Kisten etc. im Gang ist verboten.

Standgrößen und Fahrzeuge
Die Standmiete wird nach der längsten Standseite berechnet und bei Einfahrt auf das Gelände bezahlt. Mindeststandgröße mit PKW: 3 Meter. Mit Bus oder PKW mit Hänger: 4 Meter. Fahrzeuge dürfen nur mit Zustimmung der Marktaufsicht am Stand verbleiben. Während der Marktzeit darf der Marktbereich nicht befahren werden.

Namensschild und Preisauszeichnung
Jeder Händler hat ein gut sichtbares Schild mit Vor- und Nachnamen anzubringen. Alle Waren sind mit Preisen auszuzeichnen.

Verkaufszeiten
Werktage: Verkauf von 06:00 bis 14:00 Uhr.

Warensortiment / Erlaubte Waren
Erlaubt ist der Verkauf von Gebrauchten Waren aller Art und Sammlerartikeln. Verpackte und unverpackte Ware (z.B. Textilien und Lebensmittel). Multikulturelle und multinationale Angebote (z. B. türkische Backwaren, Obst, Gemüse, orientalische Bekleidung). Landestypische orientalische Artikel.

Verbotene Waren
Untersagt ist der Verkauf von: Lebenden Tieren, Waffen, Munition, pyrotechnischen Gegenständen, Kriegsspielzeug, Raubkopien, Plagiaten, Hehlerware, pornografischen Darstellungen, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Schriften/Symbolen und Arzneimitteln.

Sicherheit
Pavillons, Sonnenschirme und Überdachungen sind sturm- und windsicher zu befestigen. Jeder Händler ist für die Sicherheit seines Standes selbst verantwortlich. Das Veranstaltungsgelände kann witterungsbedingte Gefahren aufweisen. Betreten auf eigene Gefahr.

Sauberkeit und Müllentsorgung
Jeder Händler hat seinen Standplatz sauber zu hinterlassen. Nicht verkaufte Ware sowie Verpackungsmaterial sind mitzunehmen. Es darf kein Müll zurückbleiben. Bei Verstößen kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden.

Werbung, Fotografieren und Filmen
Werbung auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt. Fotografieren und Filmen auf dem gesamten Gelände ist aus Datenschutzgründen untersagt. Eigene Stände dürfen fotografiert werden.

Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die Händler oder Besucher verursachen. Keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen. Bei Ausfall der Veranstaltung bestehen keine Erstattungsansprüche.

Höhere Gewalt
Bei Abbruch der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Unwetter) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Hausrecht und Anweisungen
Den Anweisungen des Ordnungspersonals und der Marktleitung ist Folge zu leisten. Bei Verstößen drohen Platzverweis oder Hausverbot.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Marktordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 01.01.2020